Der Beratungseinsatz, oft auch Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch genannt, ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Je nach Pflegegrad und Leistungsform besteht für den Beratungseinsatz auch eine Pflicht. Pflegeexperten sollen beim Beratungsbesuch pflegende Angehörige unterstützen und die Qualität der Pflege optimieren und sicherstellen.
„Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.“
Ein verpflichtender Beratungseinsatz läuft in der Regel wie folgt ab:
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für alle Pflegebedürftige gesetzlich verpflichtend, die Pflegegrad 2 oder höher haben und zuhause von Angehörigen gepflegt werden.
Die Pflegeversicherung verlangt einen Nachweis, dass so eine Beratung auch stattgefunden hat. In der Regel erstellen die Prüfer ein Protokoll über den Beratungsbesuch und senden eine Kopie davon an die Pflegeversicherung. Pflegende Angehörige müssen den Nachweis also nicht selber bringen.
Die Frequenz des Beratungsbesuchs:
Wer von Angehörigen häuslich gepflegt und mindestens Pflegegrad 2 hat, muss regelmäßig beraten werden. Die Beratungsbesuche müssen in folgender Regelmäßigkeit erfolgen:
Pflegegrad | Häufigkeit |
Pflegegrad 2 | jedes Halbjahr (also 2x im Jahr) |
Pflegegrad 3 | jedes Halbjahr (also 2x im Jahr) |
Pflegegrad 4 | jedes Quartal (also 4x im Jahr) |
Pflegegrad 5 | jedes Quartal (also 4x im Jahr) |
Die Kosten für die verpflichtenden Beratungseinsätze übernimmt die Pflegeversicherung. Für Pflegebedürftige sowie die Pflegenden entstehen keine Kosten.